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Gewinnschuldverschreibungen

Diese Sonderform ist gemäß dem Aktiengesetz eine Schuldverschreibung, bei dem die Rechte der Gläubiger mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung ge­bracht werden. Eine Gewinnschuldverschreibung beinhaltet also neben den normalen Gläubigeransprüchen aus der Schuldverschreibung zusätzlich einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung. Der letztgenannte Anspruch kann entweder festverzinslich, d.h. es besteht ein weiterer Gewinnanspruch in einem bestimmten Verhältnis zur Divi­dende, oder nicht mit einem festen Zins ausgestattet sein, d.h. es besteht ein risiko­behafteter, nach oben begrenzter Gewinnanspruch, der je nach Gewinnsituation des Unternehmens zwischen Null und der festgelegten Höchstgrenze schwanken kann.

Insofern ist im Hinblick auf den Ertragscharakter der Gewinnschuldverschreibung eine Ähnlichkeit zum Eigenkapital zu konstatieren, wenn auch Gewinnschuldver­schreibungen in Bezug auf die weiteren Rechte (z.B. fester Rückzahlungstermin oder die Rechtsstellung im Konkursfall) eindeutig als Fremdkapital zu identifizieren sind. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass Gewinnschuldverschreibungen im Ver­gleich zu Aktien bei Einstellen eines großen Teil des Unternehmensgewinns in die Rücklagen zum Zwecke der Selbstfinanzierung wirtschaftlich benachteiligt sind, da eine Zunahme der Rücklagen in der Regel zu einem Steigen des Aktienkurses führt, jedoch keinen unmittelbaren Einfluss auf den Kurs der Gewinnschuldverschreibung hat.