AllgemeinFinanzen

Horizontale Kapitalstrukturregel

Die Beachtung der horizontalen Kapitalstrukturregel soll unter Berücksichtigung der Rückzahlungsverpflichtungen jederzeit die Zahlungsbereitschaft des Unterneh­mens sicherstellen. Dies ist jedoch durch den Finanzierungsgrundsatz nicht gewähr­leistet, da bei genauer Entsprechung der Fristen von Investition und Finanzierung die Erlöse aus einem Investitionsobjekt bei unterstellter Fremdfinanzierung bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer gerade zur Kapitalrückzahlung und zur Zinszahlung ausreichen, wenn unterstellt wird, dass die Abschreibungsgegenwerte und eine Verzinsung in Höhe des Fremdkapitalzinses vom Markt vergütet werden.

Insofern ist eine Reinvestition und damit eine Fortführung der Unternehmung nur möglich, wenn neues Kapital durch eine erneute Kreditaufnahme oder durch die Erhöhung des Eigenkapitals beschafft wird. Somit ist die Liquidität – bei vorausge­setztem reibungslosen Ablauf des Betriebsprozesses und damit einhergehenden re­gelmäßigen Lohn-, Steuer- sowie Materialbeschaffungsausgaben im Rahmen der horizontalen Kapitalstrukturregel nur dann gewährleistet, wenn die investierten Ka­pitalbeträge in vollem Umfang über den Umsatzprozess freigesetzt werden, eine Prolongation oder Substitution der rückzahlbaren Kapitalbeträge möglich ist und alle fälligen Ausgaben aus dem laufenden Betriebsprozess getätigt werden können.

Weiterhin ist zu beachten, dass die horizontale Kapitalstrukturregel der Forderung einer größtmöglichen Rentabilität des Kapitaleinsatzes widersprechen kann. Sind die Einnahmen aus einer Investition größer als die zur Tilgung und Verzinsung des zur Finanzierung benötigten Fremdkapitalbetrages erforderlichen Ausgaben, so kann der überschüssige Betrag zur Umfinanzierung verwendet werden. Hierdurch kann die Fristigkeit des Fremdkapitals kürzer sein als die Kapitalbindung im Rahmen einer Investition, wenn das im Rückzahlungszeitpunkt noch nicht freigesetzte Kapital durch Eigenkapital ersetzt werden kann. Insofern wäre in diesem Fall bei relativ teurem Fremdkapital eine Finanzierung gemäß der horizontalen Kapitalstrukturregel unzweckmäßig.