AllgemeinFinanzen

Finanzierung vom Eigenkapitalmarkt (Eigenfinanzierung oder Beteiligungsfinanzierung)

Unter Eigenfinanzierung oder Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung wird die Beschaffung von Eigenkapital verstanden. Soweit Eigenkapital nicht durch Ge­winnthesaurierung gebildet wird, erhalten Einzelunternehmen und Personengesellschaften ihr Eigenkapital durch Einlage von privaten Mitteln, d.h. aus dem Haushalt des Unternehmers bzw. der Gesellschafter, die zugleich Eigentümer bzw. Miteigen­tümer des Betriebes sind. Kapitalgesellschaften erhalten Eigenkapital durch Gewäh­rung von Gesellschaftsrechten an natürliche oder juristische Personen. Hierbei wird dem Unternehmen z.B. durch die Ausgabe neuer Aktien zusätzliches Eigenkapital vom Eigenkapitalmarkt zugeführt. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob hierdurch das Grundkapital (Nennwert des gesamten Aktienkapitals) oder zusätzlich die Rücklagen erhöht werden. Entscheidend bei der Eigenfinanzierung ist, dass das beschaffte Kapital in einem Beteiligungsverhältnis über­lassen wird.

Die besondere finanzwirtschaftliche Qualität des Beteiligungskapitals ergibt sich durch die Betrachtung der Kriterien Kosten und Flexibilität des Kapitals. Eigen­kapital ist in wirtschaftlich schlechten Jahren nicht mit Gewinnausschüttungen ver­bunden und bilanziell konstatierte Verluste mindern das ausgewiesene Eigen­kapital. Zudem haften die Eigenkapitalgeber im Konkursfall vor den Fremdkapi­talgebern mit ihren Einlagen und bei Einzelunternehmen und Personengesellschaf­ten mit ihrem weiteren Vermögen. Insofern kann Eigenkapital aus der Sicht des Finanzmanage­ments als ein flexibles Instrument interpretiert werden, das jedoch aufgrund der Fle­xibilität als teuer einzustufen ist, da in wirtschaftlich normalen bzw. guten Jahren das Eigenkapital mit höheren Ausschüttungen als im Vergleich zum Fremdkapital zu bedienen ist.

Die Eigenkapitaltitel werden einerseits im Rahmen einiger Aktiengesellschaften an den verschiedenen Segmenten der Börse (amtlicher Handel, geregelter Markt, Frei­verkehr) und andererseits im Rahmen des äußerst unorganisierten Handels mit Ei­gentumstiteln aller anderen Rechtsformen der Unternehmen gehandelt.