AllgemeinFinanzen

Diskontkredit

Bei einem Diskontkredit werden noch nicht fällige, in Wechselform verbriefte Forde­rungen (Besitzwechsel) unter Abzug von Diskontierungskosten an ein Kreditinstitut verkauft und damit der Geldumwandlungsprozess beschleunigt. Bei dieser Finanzie­rungsmöglichkeit über den Wechseldiskontkredit handelt es sich um eine Umschich­tung auf der Aktivseite der Bilanz (Aktivtausch). Hierbei gewähren Lieferanten ihren Kunden einen in Wechselform verbrieften Kredit und erhalten durch den Verkauf des Wechsels an die Bank die Möglichkeit, die Forderung bereits vor Fälligkeit in Geld umzuwandeln. Im Rahmen des Diskontkredits ist darauf hinzuweisen, dass in der Regel der Kredit nicht vom Kreditnehmer zurückgezahlt wird, sondern vom Wech­selschuldner, bei dem die Bank den Wechselbetrag bei Fälligkeit einzieht. Insofern liegt wirtschaftlich betrachtet kein Kredit, sondern ein Forderungsverkauf mit ein­hergehendem Gläubigerwechsel vor. Der Einreicher des Wechsels bleibt gegenüber der Bank jedoch Eventualschuldner, auf den sie zurückgreifen kann, wenn der Schuldner nicht zahlt. Die Rediskontfähigkeit von Besitzwechseln ist grundsätzlich gegeben, wenn dem Wechsel ein Waren- oder Dienstleistungsgeschäft zugrunde liegt, was gegebenenfalls vom Wechseleinreicher durch eine Grundgeschäftserklä­rung bestätigt werden muss, die Restlaufzeit des Wechsels nicht mehr als drei Mo­nate beträgt und zwei Handelsadressen sowie das rediskontierende Kreditinstitut als Sicherheit für die Bundesbank fungieren.

Die Kosten des Diskontkredits ergeben sich auf der Basis des Diskontsatzes zuzüg­lich eines verhandelbaren Risikoaufschlags. Der Diskontsatz liegt zumeist in der Nähe der Geldmarktzinssätze und schwankte in der BRD in den letzten Jahren zwi­schen 2,5 % und 8,25 % p.a. Der Extremwert von 8,25 % ergab sich nach der Wie­dervereinigungsanomalie auf den Finanzmärkten; in früheren Hochzinsphasen lagen lediglich Zinssätze von bis zu 7,5 % vor. Zum Diskontsatz, der in normalen Geld­marktzeiten zwischen 4 % und 5 % liegt, ist beim Diskontkredit der risikoabhängige Spread zu addieren, der für erste Adressen bei etwa 3/8 % und für Unternehmen niedrigerer Bonität bis zu 3 % p.a. betragen kann. Als Durchschnittswert für mittel­ständische Unternehmen ergibt sich ein Spread von ca. 1 %. Bei einem Diskontsatz von 5 % und einem durchschnittlichen Risikozuschlag von 1 % ergeben sich in nor­malen Geldmarktsituationen Finanzierungskosten in Höhe von 6 %, wobei die früher auf die Wechselsumme zu zahlend Wechselsteuer nicht mehr erhoben wird. Damit ist der Diskontkredit um circa die Hälfte billiger als ein Kontokorrentkredit zu durchschnittlichen Konditionen von 12 % p.a.

Der Diskontkredit kann daher grundsätzlich bei vorausgesetzter Rediskontierungs-möglichkeit als der in allen Geldmarktzeiten kostengünstigste Kredit am Bankenkreditmarkt bezeichnet werden. Im Hinblick auf die Flexibilität ist der Diskontkredit jedoch ungünstig, da eine Diskontierung bei der Bank grundsätzlich nicht rückgän­gig gemacht werden kann. Insofern stellt die Diskontierung eines Drei-Monats-Wechsels einen Festbetragskredit zu einem fixierten Zinssatz dar. Zwischenzeitlich anfallende Liquiditätsüberschüsse müssen dann zu einem meist unter dem Wechsel­diskontzins liegenden Zinssatz angelegt werden. Der Diskontkredit ist somit durch niedrige Finanzierungskosten und niedrige Flexibilität gekennzeichnet.

Analog zum vorhergehenden Lombardkredit wird der Diskontkredit teurer und damit wesentlich unattraktiver.