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Wandelanleihen

Wandelanleihen (convertible bonds) verbriefen den Inhabern neben den Rechten aus der Schuldverschreibung auch das Recht, nach einer bestimmten Sperrfrist in Aktien umgetauscht zu werden. Insofern besteht hierbei im Gegensatz zu normalen Obliga­tionen die Möglichkeit, das Gläubiger- in ein Beteiligungsverhältnis umzuwandeln. Die Ausgabe der Bezugsaktien gegen Wandelschuldverschreibungen darf nur erfol­gen, wenn die Differenzen zwischen dem Ausgabebetrag der zum Umtausch einge­reichten Schuldverschreibungen und dem höheren Nennbetrag der für sie auszuge­benden Bezugsaktien durch Zuzahlung des Obligationärs oder aus einer anderen Gewinnrücklage, die zu diesem Zweck verwendet werden kann, gedeckt ist. Eventu­elle Zuzahlungen sowie das Umtauschverhältnis von Wandelanleihen und Bezugs­aktien sind a priori in den Emissionsbedingungen festgelegt.

Das Aktienbezugsrecht der Obligationäre wird durch eine bedingte Kapitalerhöhung gesichert, d.h. die Kapitalerhöhung wird nur so weit durchgeführt, wie von einem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, das die Gesellschaft auf die neuen Bezugsaktien einräumt.

Die Umtauschfrist beträgt in der Regel mehrere Jahre, wobei die Unternehmung insofern einen Einfluss auf den Zeitpunkt der Umwandlung der Obligation in Aktien ausüben kann, als dass sie eine zeitliche Staffelung der Zuzahlungsbeträge vorsieht. Bei gewünschten schnellen Umtausch wird der Zuzahlungsbetrag im Zeitablauf stei­gen und umgekehrt. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Fremdkapitalzinsen zur Bedienung der Obligationsansprüche als Betriebsausgaben den steuerpflichtigen Gewinn mindern, während die Dividenden für die Aktieninhaber aus dem versteuer­ten Gewinn zu zahlen sind. Insofern wird ein Unternehmen im Allgemeinen bestrebt sein, dass der Umtausch möglichst spät vorgenommen wird.

Die Zuzahlung bemisst sich entweder in Prozent des Nennwertes oder in Prozent der Dividende.