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Finanzierung aus Abschreibungen

Die Finanzierung aus Abschreibun­gen ist durch die Grundvoraussetzung gekennzeichnet, dass Abschreibungen als Aufwendungen bzw. Kosten Kalkulationsbe­standteile der am Markt geforderten Absatzpreise sind, ohne dass die verrechneten Beträge in ihrer Erwirtschaftungsperiode mit Ausgaben verbunden sind. Des weite­ren ist mit der Verrechnung von Abschreibungsraten insofern ein indirekter Liquidi­tätseffekt verbunden, als dass der Periodengewinn als Basis für Steuerforderungen des Fiskus und Ansprüche auf Dividendenzahlungen der Gesellschafter vermindert wird.

Verdiente Abschreibungen, die nicht für Zwecke der Ausschüttung verwendet wer­den, setzen das in den Abschreibungsobjekten gebundene Kapital im Unterneh­men frei. Die der Unternehmung auf diese Weise zufließenden finanziellen Mittel müssen nicht für später notwendige Ersatzbeschaffungen angespart werden, sondern können anderweitig einge­setzt werden, da eine Ansammlung der liquiden Mittel bis zum Zeit­punkt der Beschaffung der Nachfolgeobjekte nicht notwendig ist.

Im Zusammenhang mit der Finanzierung aus Abschreibungen unterscheidet man zwischen zwei Effekten: