AllgemeinFinanzen

Selbstfinanzierung

Die Selbstfinanzierung ist als Finanzierung aus zurückbehaltenen Gewinnen zu kennzeichnen. Die Höhe der Selbstfinanzierung ergibt sich im Rahmen einer bilan­ziell konstatierenden Sichtweise als positive Differenz von betriebswirtschaftlichem Gewinn und Ausschüttung. Somit wird die Selbstfinanzierung einerseits durch die Ertragskraft des Unternehmens und andererseits durch die Gewinnausschüttungsan­forderungen der Anteilseigner determiniert.

Die Einstellung der Gewinne kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen:

  • Die offene Selbstfinanzierung ist durch die Einbehaltung ausgewiesener Ge­winne charakterisiert. Hierbei werden die Bilanzgewinne nicht ausgeschüttet, sondern bei Einzelfirmen und Personengesellschaften auf den Kapitalkonten gut­geschrieben und auf eine Entnahme verzichtetet. Bei Kapitalgesellschaften wird der Gewinn in Rücklagekonten wie die Gewinnrücklage oder gegebenenfalls in den Gewinnvortrag eingestellt.
  • Die stille Selbstfinanzierung vollzieht sich über die Bildung stiller Rücklagen. Diese entstehen dadurch, dass erzielte Gewinne oder eingetretene Wertsteigerun­gen durch Bewertungsmaßnahmen, die das Bilanzrecht einräumt, in der Bilanz durch unterbewertete Aktiva nicht oder geringer ausgewiesen oder im Rahmen überhöhter Passivposten verdeckt werden. Die stille Form der Selbstfinanzierung hat gegenüber der offenen Form den Vorteil, dass die Bildung offener Rücklagen aus dem versteuerten Gewinn erfolgen muss, während bei der stillen Selbstfinan­zierung, sofern die Bildung stiller Rücklagen gesetzlich zulässig ist, die Beträge überhaupt nicht als Gewinn in Erscheinung treten und somit in dieser Periode keine Steuerlast verursachen. Die Besteuerung erfolgt erst bei Auflösung der stillen Rücklagen, so dass im Rahmen der Steuerstundung aufgrund des zinslosen Steuerkredits ein Zinsgewinn erzielt wird.
  • Die temporäre Selbstfinanzierung  beinhaltet eine zeitliche Verzögerung der Gewinnausschüttung durch zweckentsprechende Wahl des Bilanzstichtags und Bilanzvorlagetermins. Das Ziel hierbei besteht darin, die Steuerbelastung durch zeitliche Verlagerung von steuerpflichtigen Gewinnen in die Zukunft zu mindern, so dass auch hierdurch eine Verbesserung der Liquidität und ein zinsloser Steuer­kredit erreicht werden.

Eine starke Inanspruchnahme des oben dargestellten finanzwirtschaftlichen Instruments Selbstfinanzierung führt zu einer Stärkung der Unabhängigkeit der Gesellschaft vom Kapitalmarkt sowie der Unternehmensführung von den Kapitalgebern. Die Selbstfinanzierung impliziert keinerlei laufende Zins- und Tilgungsbelastung und keine Beanspruchung von Kreditsicherungsmitteln. Sie führt zu einer Stärkung der Eigenkapitalbasis und somit zu einer Reduktion der Krisenanfälligkeit und zu einer Erhöhung der Kreditwürdigkeit. Häufig werden die im Zuge der Selbstfinanzie­rung akkumulierten und zur freien Disposition verfügbaren Rücklagen auch zur Verfolgung einer stetigen Dividendenpolitik verwendet.